Gemeinde Frittlingen

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Zuschussprogramm "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" (ELR) für das Jahr 2026

Zuschussprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" (ELR) für das Jahr 2026 ausgeschrieben
Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das alljährlich ausgelobte Zuschussprogramm ELR nun für das Jahr 2026 ausgeschrieben. Es wurden wieder verschiedene Änderungen an den bisherigen Bedingungen vorgenommen, die den Entwicklungen im Ländlichen Raum Rechnung tragen sollen. Die Gemeinde Frittlingen ist Teil der „Schwerpunktregion Raumschaft Spaichingen“ und wird daher bis zum Jahr 2028 bei Projektanträgen bevorzugt behandelt. Insofern lohnt es sich sowohl für Bauherren als auch für Gewerbetreibende, sich über die Möglichkeit einer Bezuschussung beraten zu lassen. Auskünfte erteilt Hauptamtsleiter Maier in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung (KE), Stuttgart.

Gegenüber den Programmen der Vorjahre haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  1. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
  2. Beim Zweifamilienhaus hat jede Wohnung in Abgrenzung zum EFH mit Einliegerwohnung eine Mindestwohnfläche von >= 35 Quadratmetern aufzuweisen. Jede Wohnung muss abgeschlossen sein und jeweils über ein Bad, eine Küche/Kochnische und einen allgemeinen Aufenthaltsraum zu verfügen.
  3. Heizkessel, die mit nicht erneuerbaren fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind grundsätzlich im ELR nicht mehr förderfähig.
  4. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Umnutzung von (ehemaligen) kirchlichen Gebäuden zu beispielsweise Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Weitere Hinweise:

  • Angemeldete Einzelprojekte sind im Programmjahr (2026) baulich zu beginnen. Deshalb muss die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens einkalkuliert werden.
  • Die Antragsunterlagen sind allesamt digital (am besten als PDF) einzureichen. (Email: hans-georg.maier@frittlingen.de)
  • Abgabe der vollständigen ELR –Antragsunterlagen bei der Gemeinde bis 10. September 2025. Die Gemeinde hat dann die Unterlagen zu ergänzen und in ein Zuschussportal einzustellen.

 
Die Programmausschreibung sowie eine Übersicht über mögliche Fördersummen kann auf der gemeindlichen Internetseite www.frittlingen.de unter „Wohnen & Leben“ / Förderung und Zuschüsse
eingesehen werden.