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am 9. Juni 2024
Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt.
Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das gilt in Baden-Württemberg ganz besonders. Unser Kommunalwahlrecht ermöglicht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten - eine Persönlichkeitswahl.
Gewählt werden
Weitere allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf:
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Veröffentlichung Amtsblatt Nr. 5 vom Donnerstag, 01.02.2024
Öffentliche Bekanntmachung über Mehrheitswahl zur Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024
Veröffentlichung Amtsblatt Nr. 16 Donnerstag, 18.04.2024
am 09. Juni 2024
Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten für die Europawahl am 09. Juni 2024
An der Europawahl am 09. Juni 2024 können Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, entweder in ihrem Herkunft-Mitgliedsstaat oder in Deutschland wählen gehen, allerdings nur einmal.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Antrag erforderlich, der im Rathaus des Wohnorts
bis spätestens am 19. Mai 2024 (Sonntag)
eingegangen sein muss. Der Antrag kann auch per Post erfolgen (bitte hierbei die Öffnungszeiten des Rathauses sowie die Postlaufzeiten beachten).
Das Formular und ein Merkblatt ist unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder auf dem Rathaus erhältlich. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen gibt es unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Ergebnis der Bundestagswahl am 26.09.2021 in Frittlingen und im Landkreis Tuttlingen