Gemeinde Frittlingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

11°C

Seiteninhalt

Information zur Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr"

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Versand der Unterlagen zur Ermittlung der an das Abwassernetz angeschlossenen versiegelten- und teilversiegelten Grundstücksflächen

In den nächsten Tagen werden von der Gemeinde die Erhebungsunterlagen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr versandt. Mit den Erhebungsunterlagen werden die an das Abwassernetz angeschlossenen versiegelten und teilversiegelten Grundstücksflächen ermittelt. Nach Auswertung der Erhebungsunterlagen werden die Abwassergebühren für den Verbrauchszeitraum vom 01.01.20010 bis zum 31.12.2010 und im darauf folgenden Jahr dann neu ermittelt und abgerechnet. Aus diesem Grunde ist der Abwassergebührenbescheid für den Verbrauchszeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 als vorläufiger Bescheid ergangen.

Die den jeweiligen Grundstückseigentümern zugehenden Erhebungsbögen beinhalten ein Anschreiben mit Lageplanskizze, einen Berechnungsbogen mit einer Ausfüllhilfe und eine Informationsbroschüre zur Einführung der getrennten Abwassergebühr. Die ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbögen sind bis spätestens Freitag, den 03.06.2011 auf dem Rathaus abzugeben.

Für Fragen und eine praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der Flächenangaben haben wir auf dem Rathaus ein spezielles Informationsbüro eingerichtet, dessen Mitarbeiter/innen Sie bei der Bearbeitung gerne persönlich unterstützen. Das Bürgerinformationsbüro wird im Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 46 eingerichtet und ist am

Donnerstag, den 12.05.2011 und Freitag, den 13.05.2011 wie folgt geöffnet:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Für telefonische Beratungen stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Klemens Volz, Tel.: 07424 9571-220, E-Mail schreiben

Gebührenberechnung

Bei dieser neuen Art der Gebührenberechnung nach dem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und dem Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) wird ermittelt, welches "Oberflächenwasser" über vollständige versiegelte Flächen (Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen), stark versiegelte Flächen (z.B.: Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster) und wenig versiegelte Flächen (z.B.: Kies, Schotter, Gründächer ...) an das Abwasserbeseitigungsnetz angeschlossen wird. Mit dem Grundstück fest verbundene Zisternen (keine mobilen Regenwassertonnen), die ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen, wirken sich gebührenmindernd aus. Wichtig ist, dass durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr keine neue Gebühr erhoben wird. Es werden lediglich die der Stadt für die Abwasserbeseitigung entstehenden Aufwendungen nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt. Bemessungsmaßstab für die Abwassergebühr ist nach wie vor die bezogene Frischwassermenge. Diese wird künftig niedriger sein. Hinzu kommt die Niederschlagswassergebühr, die sich nach den in die Abwasserbeseitigung einleitenden bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke richtet.