Gemeinde Frittlingen

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Gemeinde Frittlingen

Frittlingen ist eine familienfreundliche Gemeinde und bietet folgende Förderungen an:
 

  • Die Gemeinde fördert die Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern sowie unterstützt Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum. Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier. Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.
  • Das 3. und jedes weitere Kind im Leintal-Kinderhaus ist frei
    Die Gemeinde Frittlingen übernimmt die Kosten für den Kindergartenbesuch für das 3. und jedes weitere Kind in der Familie. Diese Regelung gilt nur, wenn das Kind tatsächlich den Frittlinger Regel-Kindergarten (ab. 3. Lebensjahr) besucht und erstreckt sich max. auf den Regelbeitrag. Der formlose Antrag für jedes Kindergartenjahr kann formlos beim Bürgermeisteramt Frittlingen gestellt werden. Der Beitrag wird verrechnet, d. h. es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern.
     
  • Zuschuss zu den Kosten für Schullandheim-Aufenthalte
    Die Gemeinde zahlt einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € (einmalig) zu den Kosten für Schullandheim-Aufenthalte. Allerdings gilt dies nur für Aufenthalte in der näheren Umgebung (max. 700 km). Fahrten nach London usw. werden nicht gefördert. Dabei soll auch den Schulen ein Signal gegeben werden, dass durch weite Reisen Familien überdurchschnittlich belastet werden. Der formlose Antrag ist mit einem geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldeformular, Buchungsbestätigung) zu stellen.