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Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier.
Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.
Förderung des Austauschs von alten Heizungspumpen durch die Gemeinde Frittlingen
Der Einbau von Hocheffizienzpumpen anstelle von alten Heizungspumpen birgt ein enormes Einsparungspotenzial an Stromkosten. Darauf möchte die Gemeinde Frittlingen mit einem Förderprogramm hinweisen und einen Anreiz bieten, diesen Austausch vorzunehmen. Jede gegen eine mindestens 10 Jahre alte Heizungspumpe eingebaute Hocheffizienzpumpe wird mit einem Zuschuss von 50,00 € bedacht. Voraussetzung ist der Einbau und die Rechnungsstellung durch einen Sanitärfachbetrieb. Das Zuschussprogramm ist vorläufig bis 31.03.2029 befristet.
Die vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.03.2024 verabschiedeten Richtlinien.
Antragsformular: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde Frittlingen
Informationen zum Zuschussprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) durch die „interkommunale Schwerpunktgemeinde Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen“
Antragsfrist: 31. August 2024
Die Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen o.V., Mahlstetten und Spaichingen wurden bis zum Jahr 2028 als „interkommunale Schwerpunktgemeinde“ anerkannt, was bedeutet, dass Projekte aus diesem Gemeindeverbund bevorzugt gefördert werden. Sie haben nun gemeinsam ein Prospekt herausgegeben, in dem erläutert wird, welche Projekte mit welchen Zuschüssen gefördert werden. Nach wie vor besonders gefördert wird die Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern, aber auch beispielsweise umfassende Wohnungsmodernisierungen, gewerbliche Ansiedlungen und Erweiterungen oder Projekte der Grundversorgung im Ort. Einen besonderen Wert legt das diesjährige Zuschussprogramm auf klimaschonendes Bauen und Energieeffizienz.
Anträge müssen bis 31. August 2024 digital eingereicht werden. Gerne berät Sie Hauptamtsleiter Maier (Tel. 9624-15 bzw. hans-georg.maier@frittlingen.de)
Prospekt "Interkommunale Schwerpunktgemeinde"
Bürgerumfrage zur Gemeindeentwicklung als Schwerpunktregion im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Die durchgeführten Bürgerumfragen (01.07.-30.09.2022) sind nun ausgewertet. In Frittlingen haben 58 Personen teilgenommen.
Kernergebnisse/ausführliches Ergebnis:
Auswertung Bürgerumfrage Frittlingen
Kernergebnisse Frittlingen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine Förderdatenbank bereit, mit der mit bestimmten Stichwörtern oder für die Bundesländer die möglichen Förderungen aufgezeigt werden. Hier kommen Sie zur Förderdatenbank.
Zuschussprogramm L-Bank BW:
Für das Land Baden-Württemberg wickelt die L-Bank viele Zuschussprogramme ab. Weitere Informationen gibt es hier.
Landeswohnraumprogramm 2020/21 - Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Formulare auf dem Rathaus erhältlich
Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/21 fördert den Bau oder Kauf von neuem Wohnraum, den Erwerb von gebrauchten Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Bei innovativer Bauweise oder bei Kosten für barrierefreiem Wohnen gibt es eine Zusatzförderung. Eine Erhöhung der Förderung ist bei Familienzuwachs vorgesehen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgemeinschaft und damit das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung gefördert. Die Förderung erfolgt je nach Sachverhalt über zinsverbilligte Darlehen, Direktzuschüsse oder Zinsfestschreibungen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de. Die Formulare für die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
KfW-Förderung
Viele Förder- und Zuschussprogramme des Bundes werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Auch hier gibt es eine Suche nach Fördermöglichkeiten, siehe hier.