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Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier.
Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.
Bewerbung der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen als „Schwerpunktregion“ im Rahmen des ELR-Programms
Zusammen mit den anderen Gemeinden im Raum Spaichingen bewirbt sich Frittlingen um die Aufnahme als „ELR-Schwerpunktregion“ mit der Folge, dass im erfolgreichen Fall ELR-Zuschüsse über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen können. Für diese Bewerbung werden sog. „Projektanträge“ für Projekte im gewerblichen, privaten und öffentlichen Bereich benötigt. Einen entsprechenden Aufnahmeantrag erhalten Sie hier.
Bürgerumfrage zur Gemeindeentwicklung als Schwerpunktregion im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Die durchgeführten Bürgerumfragen (01.07.-30.09.2022) sind nun ausgewertet. In Frittlingen haben 58 Personen teilgenommen.
Kernergebnisse/ausführliches Ergebnis:
Auswertung Bürgerumfrage Frittlingen
Kernergebnisse Frittlingen
Ein wichtiges und attraktives Zuschussprogramm des Landes für unsere Gemeinde ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), das Bauvorhaben im privaten und gewerblichen Bereich fördert, allerdings Anforderungen an eine ökologisch-nachhaltige Bauweise und weitere Bedingungen stellt. Anträge sind üblicherweise bis 31. August jeden Jahres bei der Gemeinde einzureichen. Nähere Informationen gibt es hier.
Auskünfte erteilt das Hauptamt (Tel. 07426/9624-15)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine Förderdatenbank bereit, mit der mit bestimmten Stichwörtern oder für die Bundesländer die möglichen Förderungen aufgezeigt werden. Hier kommen Sie zur Förderdatenbank.
Zuschussprogramm L-Bank BW:
Für das Land Baden-Württemberg wickelt die L-Bank viele Zuschussprogramme ab. Weitere Informationen gibt es hier.
Landeswohnraumprogramm 2020/21 - Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Formulare auf dem Rathaus erhältlich
Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/21 fördert den Bau oder Kauf von neuem Wohnraum, den Erwerb von gebrauchten Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Bei innovativer Bauweise oder bei Kosten für barrierefreiem Wohnen gibt es eine Zusatzförderung. Eine Erhöhung der Förderung ist bei Familienzuwachs vorgesehen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgemeinschaft und damit das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung gefördert. Die Förderung erfolgt je nach Sachverhalt über zinsverbilligte Darlehen, Direktzuschüsse oder Zinsfestschreibungen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de. Die Formulare für die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
KfW-Förderung
Viele Förder- und Zuschussprogramme des Bundes werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Auch hier gibt es eine Suche nach Fördermöglichkeiten, siehe hier.