Gemeinde Frittlingen

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Frittlingen ist eine familienfreundliche Gemeinde...

Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier
Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.

Förderung des Austauschs von alten Heizungspumpen

Förderung des Austauschs von alten Heizungspumpen durch die Gemeinde Frittlingen

Der Einbau von Hocheffizienzpumpen anstelle von alten Heizungspumpen birgt ein enormes Einsparungspotenzial an Stromkosten. Darauf möchte die Gemeinde Frittlingen mit einem Förderprogramm hinweisen und einen Anreiz bieten, diesen Austausch vorzunehmen. Jede gegen eine mindestens 10 Jahre alte Heizungspumpe eingebaute Hocheffizienzpumpe wird mit einem Zuschuss von 50,00 € bedacht. Voraussetzung ist der Einbau und die Rechnungsstellung durch einen Sanitärfachbetrieb. Das Zuschussprogramm ist vorläufig bis 31.03.2029 befristet.

Die vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.03.2024 verabschiedeten Richtlinien.
Antragsformular: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde Frittlingen

ELR-Schwerpunktregion

Zuschussprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) für das Jahr 2026 ausgeschrieben
Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das alljährlich ausgelobte Zuschussprogramm ELR nun für das Jahr 2026 ausgeschrieben. Es wurden wieder verschiedene Änderungen an den bisherigen Bedingungen vorgenommen, die den Entwicklungen im Ländlichen Raum Rechnung tragen sollen. Die Gemeinde Frittlingen ist Teil der „Schwerpunktregion Raumschaft Spaichingen“ und wird daher bis zum Jahr 2028 bei Projektanträgen bevorzugt behandelt. Insofern lohnt es sich sowohl für Bauherren als auch für Gewerbetreibende, sich über die Möglichkeit einer Bezuschussung beraten zu lassen. Auskünfte erteilt Hauptamtsleiter Maier in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung (KE), Stuttgart. 

Gegenüber den Programmen der Vorjahre haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Beim Zweifamilienhaus hat jede Wohnung in Abgrenzung zum EFH mit Einliegerwohnung eine Mindestwohnfläche von >= 35 Quadratmetern aufzuweisen. Jede Wohnung muss abgeschlossen sein und jeweils über ein Bad, eine Küche/Kochnische und einen allgemeinen Aufenthaltsraum zu verfügen.
  • Heizkessel, die mit nicht erneuerbaren fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind grundsätzlich im ELR nicht mehr förderfähig. 
  • Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der Umnutzung von (ehemaligen) kirchlichen Gebäuden zu     beispielsweise Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Weitere Hinweise:

  • Angemeldete Einzelprojekte sind im Programmjahr (2026) baulich zu beginnen. Deshalb muss die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens einkalkuliert werden. 
  • Die Antragsunterlagen sind allesamt digital (am besten als PDF) einzureichen. (Email: hans-georg.maier@frittlingen.de)
  • Abgabe der vollständigen ELR –Antragsunterlagen bei der Gemeinde bis 10. September 2025. Die Gemeinde hat dann die Unterlagen zu ergänzen und in ein Zuschussportal einzustellen. 

Die Programmausschreibung sowie eine Übersicht über mögliche Fördersummen:

ELR, Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2026
Anlage zur ELR-Ausschreibung des Jahresprogramms 2026
Anlage Übersicht nach Förderschwerpunkt und Projektarten
Ausschreibung Jahresprogramm 2026

 

Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine Förderdatenbank bereit, mit der mit bestimmten Stichwörtern oder für die Bundesländer die möglichen Förderungen aufgezeigt werden. Hier kommen Sie zur Förderdatenbank.

Weitere Zuschussprogramme oder Informationen

 

 

 

Zuschussprogramm L-Bank BW:
Für das Land Baden-Württemberg wickelt die L-Bank viele Zuschussprogramme ab. Weitere Informationen gibt es hier.

Landeswohnraumprogramm 2020/21 - Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Formulare auf dem Rathaus erhältlich

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/21 fördert den Bau oder Kauf von neuem Wohnraum, den Erwerb von gebrauchten Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Bei innovativer Bauweise oder bei Kosten für barrierefreiem Wohnen gibt es eine Zusatzförderung. Eine Erhöhung der Förderung ist bei Familienzuwachs vorgesehen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgemeinschaft und damit das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung gefördert. Die Förderung erfolgt je nach Sachverhalt über zinsverbilligte Darlehen, Direktzuschüsse oder Zinsfestschreibungen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de. Die Formulare für die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.

KfW-Förderung
Viele Förder- und Zuschussprogramme des Bundes werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Auch hier gibt es eine Suche nach Fördermöglichkeiten, siehe hier.