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Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier.
Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.
Bürgerumfrage zur Gemeindeentwicklung als Schwerpunktregion im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Die durchgeführten Bürgerumfragen (01.07.-30.09.2022) sind nun ausgewertet. In Frittlingen haben 58 Personen teilgenommen.
Kernergebnisse/ausführliches Ergebnis:
Auswertung Bürgerumfrage Frittlingen
Kernergebnisse Frittlingen
Bewerbung der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen um Anerkennung als ELR-Schwerpunktregion erfolgreich! – Vorrangige Förderung von ELR-Projekten auch in unserer Gemeinde!
Die Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaften Spaichingen sind gemeinsam als „ELR-Schwerpunktregion“ anerkannt worden. Das hat das Ministerium für Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung am 21.09.2023 vermeldet. Dies bedeutet, dass private und kommunale Projekte, die nach dem ELR-Programm förderfähig und anerkannt sind, in den Jahren 2024 – 2028 bevorzugt gefördert werden. Es haben in unserer Gemeinde schon einige Hauseigentümer Zuschussanträge für Um- und Neubauten insbesondere zur Schaffung von neuem Wohnraum, aber auch im gewerblichen Bereich gestellt. Andere haben die Absicht erklärt, in den nächsten Jahren solche Projekte angehen zu wollen.
Mit der Teilnahme unserer Gemeinde an dieser „ELR-Schwerpunktregion“ steigen die Aussichten auf einen ELR-Zuschuss beträchtlich. Hauseigentümer und Gewerbetreibende, die Baumaßnahmen planen, sollten deshalb überlegen, ob sie diese Maßnahmen in den Jahren 2024 – 2028 durchführen können.
Wer hierzu nähere Informationen braucht, darf sich gerne bei Herrn Hauptamtsleiter Maier (Tel. 07426/9624-15 bzw. hans-georg.maier@frittlingen.de) melden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine Förderdatenbank bereit, mit der mit bestimmten Stichwörtern oder für die Bundesländer die möglichen Förderungen aufgezeigt werden. Hier kommen Sie zur Förderdatenbank.
Zuschussprogramm L-Bank BW:
Für das Land Baden-Württemberg wickelt die L-Bank viele Zuschussprogramme ab. Weitere Informationen gibt es hier.
Landeswohnraumprogramm 2020/21 - Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Formulare auf dem Rathaus erhältlich
Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/21 fördert den Bau oder Kauf von neuem Wohnraum, den Erwerb von gebrauchten Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Bei innovativer Bauweise oder bei Kosten für barrierefreiem Wohnen gibt es eine Zusatzförderung. Eine Erhöhung der Förderung ist bei Familienzuwachs vorgesehen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgemeinschaft und damit das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung gefördert. Die Förderung erfolgt je nach Sachverhalt über zinsverbilligte Darlehen, Direktzuschüsse oder Zinsfestschreibungen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de. Die Formulare für die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
KfW-Förderung
Viele Förder- und Zuschussprogramme des Bundes werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Auch hier gibt es eine Suche nach Fördermöglichkeiten, siehe hier.