Gemeinde Frittlingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

7°C

Seiteninhalt

Untersuchung von Trinkwasser im Rahmen der EU-Berichtspflicht

Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar

Der Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar beliefert seine Mitgliedsgemeinden mit gesundem und bekömmlichem Trinkwasser, welches entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung laufend vom Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, kontrolliert wird.
Wir liefern Mischwasser aus unserem eigenen Wasservorkommen (50 %) an der Neckarburg, vermischt mit Wasser des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung (50 %).
Das Eigenwasser des Zweckverbandes wird mittels Ultrafiltration aufbereitet. Deshalb werden dem Eigenwasser im Zuge der Aufbereitung keine Zugabestoffe entsprechend TVO Anlage 3 zugegeben, es bleibt deshalb naturbelassen. Nach der Aufbereitung erhält das Wasser eine maximale Chlordioxidzugabe von 0,2mg/l als sogenannte Transportchlorung um eine Verkeimung des Wassers bis zum Verbraucher zuverlässig zu verhindern. Der Grenzwert von 0,2 mg/I bei Chlordioxidzugabe nach der jeweiligen Wasseraufbereitung wird jederzeit eingehalten bzw. in der Regel unterschritten.
Im Haupthochbehälter Neukirch wird das Eigenwasser im Verhältnis 50:50 mit Wasser des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung vermischt.

Hinsichtlich der Wasserhärte stellt das Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, im neuesten Prüfbericht vom 28.03.2018 fest:

Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,90mmol/I (16,3 °dH) ist das Wasser nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" vom 05.03.1987 i. d. F. vom 17.07.2013 in den Härtebereich „hart", der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/I (> 14,0 °dH) abdeckt, einzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 12,2 °dH aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.

Der Nitratgehalt liegt laut oben bezeichnetem Prüfbericht mit 18,0 mg/I unter dem Grenzwert von 50 mg/I (Trinkwasser-Verordnung vom 21.05.2001). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.

Alle übrigen im Rahmen der Anlagen 1 bis 3 der Trinkwasser-Verordnung durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen. So waren in keiner der Proben Pflanzenschutzmittel oder deren Abbauprodukte nachweisbar.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass das geprüfte Wasser des Zweckverbands Wasserversorgung am oberen Neckar (E.-Nr. 325046/01/01) im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen erfüllt und in keinem Punkt zu beanstanden ist.

Wir sind Wasserlieferant für die Gemeinden bzw. die Stadt- und Ortsteile: Dietingen mit Böhringen, Irslingen und Gößlingen, Frittlingen, Deisslingen-OT Lauffen, Rottweil-OT Feckenhausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan, Wellendingen und Zimmern u.d.B.

18. Veröffentlichung vom 27.04.2018