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Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten.
Mit dem Ziel, bürokratische Abläufe zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden zu modernisieren, ersetzt das Gesetz die bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren durch ein einfaches Anzeigeverfahren.
Was änder sich? Alle wichtigen Inlformaitonen finden Sie hier und das Anzeigeformular auch unter Gemeinde Frittlingen | Formulare |