Gemeinde Frittlingen

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Landesgaststättengesetz

Neues Landesgaststättengesetz in Kraft – Anzeigeverfahren ersetzt bisherige Genehmigungen

Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Mit dem Ziel, bürokratische Abläufe zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden zu modernisieren, ersetzt das Gesetz die bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren durch ein einfaches Anzeigeverfahren.

Was ändert sich?

Anstelle einer Genehmigung oder Gestattung ist künftig lediglich eine Anzeige bei der Gemeinde erforderlich. Dies betrifft sowohl den stehenden Betrieb von Gaststätten (z. B. Restaurants, Cafés, Bars) als auch vorübergehende gastronomische Tätigkeiten aus besonderem Anlass, etwa bei Vereinsfesten, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Für vorübergehende Veranstaltungen gilt:

  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
  • Diese ersetzt das frühere Genehmigungsverfahren. Ziel ist es, Bürokratie zu reduzieren und die Planung für Vereine und Veranstalter zu erleichtern.

Was bedeutet das für Vereine?

Auch Vereine, die bei Festen oder Veranstaltungen Speisen und/oder Getränke ausgeben, unterliegen künftig der Anzeigepflicht.

Dies gilt auch bei Abgabe von Getränken/Speisen gegen "Spende" oder "pauschalen Gegenleistungen."

Zur Erleichterung des Verfahrens finden Sie hier das entsprechende Anzeigeformular(pdf).

Bitte beachten Sie bei Ihren Veranstaltungen folgende Merkblätter/Hinweise und die Checkliste "Brandschutz".

Die vollständig ausgefüllten Anzeigen sind rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, an die zentrale E-Mail-Adresse des Bürgerbüros zu senden: gemeinde(@)frittlingen.de .

Die Gemeinde leitet die Anzeige an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, den Polizeivollzugsdienst und die Finanzbehörde weiter.

Wichtig

Wer die Anzeigepflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros Frittlingen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unter Gaststättenrecht.