Gemeinde Frittlingen

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Aktuelles

Online-Information zur Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre

Als bislang einziges Bundesland hat Baden-Württemberg die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre gesetzlich geregelt. Als passives Wahlrecht bezeichnet man die Möglichkeit, als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl anzutreten. Wer über das passive Wahlrecht verfügt, kann also von den Wählerinnen und Wählern gewählt werden. Allerdings kann nicht jede stimmberechtigte Person umgekehrt auch als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl antreten. Das passive Wahlrecht, die Wählbarkeit einer Person, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ein neuer Online-Infobrief der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt, wie sich  Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren in der Kommunalpolitik engagieren können und welche dieser Bedingungen erfüllt sein müssen.
„Beteiligungs-Dings. Light-faden“ portioniert wichtige Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung und bereitet sie leicht verständlich auf. Der digitale Infobrief erscheint in losen Abständen. Die Ausgaben sind online über den LpB-Fachbereich „Jugend und Politik“ unter www.lpb-bw.de/beteiligungs-dings-light-faden abrufbar.