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Briefwahlunterlagen ab 14.11.2025 verfügbar
Mit der Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl durch den Gemeindewahlausschuss (siehe Bekanntmachung - veröffentlicht Amtsblatt Nr. 46, Donnerstag, 13.11.2025) konnten die Stimmzettel in Druckauftrag gegeben werden. Diese werden am Donnerstag, den 13.11.2025 vorliegen, sodass die Briefwahlunterlagen ab Freitag, 14.11.2025 zugestellt werden können.
Wahlscheinantrag online möglich
Zur Bürgermeisterwahl können Wahlscheine für die Briefwahl insbesondere auch online beantragt werden.
Der Internetwahlschein ist bis 04.12.2025, 12:00 Uhr, aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Link zum Wahlscheinantrag
Beim Aufruf dieses Links erscheint ein Formular für Ihre Antragsdaten. Sie können die Briefwahlunterlagen zu sich nach Hause oder eine andere Versandadresse senden lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobiltelefon über den QR-Code auf der Rückseite der bereits zugesandten Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsunterlagen nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen anschließend durch unsere Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie einen Wahlschein auch formlos per E-Mail an wahlamt@frittlingen.de beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro, Frau Leibold (Tel. 07426/9624-61) oder an wahlamt@frittlingen.de.
Wahlbenachrichtigung auch für eine eventuelle Stichwahl gültig!!!
Bis zum vergangenen Wochenende ist Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl am 07.12.2025 zugegangen. Beachten Sie bitte, dass diese Wahlbenachrichtigung auch für eine eventuelle Stichwahl am 21.12.2025 gilt. Deshalb werden Sie beim Urnengang am 07.12.2025 diese Wahlbenachrichtigung wieder ausgehändigt bekommen und müssen diese für die Stichwahl wieder mitbringen.
Alle Informationen zur Bürgermeisterwahl 2025 finden Sie auch hier