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Aufruf zur Bürgermeisterwahl
Am Sonntag, 07. Dezember 2025, findet in unserer Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt. Das Wahllokal befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus in der Schulstrasse. Es ist von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und barrierefrei erreichbar.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme für diese Entscheidung zu nutzen. Die Bürgermeisterwahl bestimmt, wer Frittlingen in den kommenden acht Jahren führen und wichtige Entscheidungen für die örtliche Entwicklung gemeinsam mit dem Gemeinderats treffen wird. Wer am Wahltag verhindert ist, kann auf dem Rathaus Briefwahl beantragen und so an der Entscheidung teilhaben.
Nach der öffentlichen Stimmauszählung im Wahllokal und der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss wird dieses um etwa 19:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus bekannt gegeben.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und nehmen Sie an der Wahl teil.
gez.
Johannes Benne
Stv. Bürgermeister und
Vorsitzender des Gemeindeswahlausschusses
Hinweise für die Beantragung einer Briefwahl (nicht abschließend, auf die erfolgten Bekanntmachungen wird verwiesen):
Wahlscheine können für die Wahl am 07.12.2025 bis Freitag, 05.12.2025, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Frittlingen, Wahlamt, Hauptstraße 46, 78665 Frittlingen schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, im Wahllokal, in der Regel durch eine bevollmächtigte Person, beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Weiter Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie hier.