Willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Frittlingen. Beim Besuch auf unseren Internetseiten wünschen wir Ihnen viel Spaß beim "Durchklicken" und hoffen, Sie erhalten die gewünschten Informationen.
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen…
Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
An Ihre Wahl sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Diese Frist kann sich bei…
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt.
Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben…
Auszubildende sind mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Möglichkeit der Familienversicherung…
Gesetzlich Versicherte haben ab einem gewissen Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für…
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
Nur in besonderen Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle das…
Wenn Sie jemanden beschäftigen, der Angehörige pflegt, ist diese Person besonders vor einer Kündigung geschützt.
Pflegezeitgesetz
Es ermöglicht Beschäftigten, pflegebedürftige nahe…
Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.
Die Anerkennung kann eine Gemeinde für sich insgesamt oder…
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter…