Willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Frittlingen. Beim Besuch auf unseren Internetseiten wünschen wir Ihnen viel Spaß beim "Durchklicken" und hoffen, Sie erhalten die gewünschten Informationen.
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger…
Wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten möchten (Wohnimmobilienverwaltung), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlich zuständigen Behörde.
Wenn Sie als Privatperson im nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).…
Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unter den Begriff „Arzneimittel“ fallen nicht nur…
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei…
Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg beziehungsweise Tuch in einer Grabstätte.
Der Verstorbene wird in einem Sarg beziehungsweise Tuch in der Regel in…