Willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Frittlingen. Beim Besuch auf unseren Internetseiten wünschen wir Ihnen viel Spaß beim "Durchklicken" und hoffen, Sie erhalten die gewünschten Informationen.
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für…
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der…
In der Sitzung am 29.06.2017 hat der Gemeinderat die Zuschüsse für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum erweitert.
Seit 01.01.2018 bezuschusst die Gemeinde Frittlingen Wohnungsbau entlang…
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist:
Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird der…
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Derzeit wird der Onlinedienst…