Gemeinde Frittlingen

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Gemeinde Frittlingen bezuschusst sog. "Balkonkraftwerke"

Der Gemeinderat hat iin seiner Sitzung am Montag, 24.04.2023 beschlossen, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (sog. „Balkonkraftwerke“) mit 100 € pro Modul (einmalig, max. 600 Wp pro Modul, max. 2 Module pro abgeschlossener Wohnung, nur Privatwohnungen) zu bezuschussen.
Der Zuschuss kann für in den Jahren 2023 und 2024 nachweislich installierte Module abgerufen werden, die Maßgaben der Netze BW sind einzuhalten. Sollte in dieser Zeit zugelassen werden, dass solche Anlagen auch mit einer Leistung von 800 Wp betrieben werden dürfen, wird dieser Zuschuss auch für solche Anlagen gewährt.

Der Zuschussantrag ist auf der Gemeinde-Internetseite https://www.frittlingen.de/de/wohnen-leben/bauen-werte/sonnenenergie abrufbar. Dem Antrag ist insbesondere eine Kopie der Rechnung für diese Anlage mit Nachweis der Einhaltung der DIN-Norm VDE AR-N 4105 sowie eine Kopie der unterschriebenen Anmeldung dieser Anlage bei der Netze BW beizufügen.
Bei Fragen steht gerne Herr Hauptamtsleiter Maier zur Verfügung (hans-georg.maier@frittlingen.de, Tel. 9624-15).