Förderung und Zuschüsse

Frittlingen ist eine familienfreundliche Gemeinde...

Das Wohnraumförderprogramm mit allen Informationen zur Familienförderung der Gemeinde Frittlingen finden sie hier
Den Antrag zur Wohnraumförderung als PDF-Formular oder in unseren Onlinediensten über Service BW abrufbar.

Förderung des Austauschs von alten Heizungspumpen durch die Gemeinde Frittlingen

Der Einbau von Hocheffizienzpumpen anstelle von alten Heizungspumpen birgt ein enormes Einsparungspotenzial an Stromkosten. Darauf möchte die Gemeinde Frittlingen mit einem Förderprogramm hinweisen und einen Anreiz bieten, diesen Austausch vorzunehmen. Jede gegen eine mindestens 10 Jahre alte Heizungspumpe eingebaute Hocheffizienzpumpe wird mit einem Zuschuss von 50,00 € bedacht. Voraussetzung ist der Einbau und die Rechnungsstellung durch einen Sanitärfachbetrieb. Das Zuschussprogramm ist vorläufig bis 31.03.2029 befristet.

Die vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.03.2024 verabschiedeten Richtlinien.
Antragsformular: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde Frittlingen

Zuschuss sog. Balkonkraftwerke

Gemeinde Frittlingen bezuschusst sog. „Balkonkraftwerke“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag, 24.04.2023 beschlossen, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (sog. „Balkonkraftwerke“) mit 100 € pro Modul (einmalig, max. 600 Wp pro Modul, max. 2 Module pro abgeschlossener Wohnung, nur Privatwohnungen) zu bezuschussen. Der Zuschuss kann für in den Jahren 2023 und 2024 nachweislich installierte Module abgerufen werden. Sollte in dieser Zeit zugelassen werden, dass solche Anlagen auch mit einer Leistung von 800 Wp betrieben werden dürfen, wird dieser Zuschuss auch für solche Anlagen gewährt. 

Antrag auf Förderung Steckerfertige PV-Anlagen
Förderrichtlinie

Dem Antrag ist insbesondere eine Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) beizufügen. 
Unter folgendem Link https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR sind die Unterlagen herunterladbar. 

Bei Fragen steht Ihnen gerne Herr Hauptamtsleiter Maier zur Verfügung (E-Mail: hans-georg.maier@frittlingen.de oder Tel. 07426/9624-15).

Umweltministerium veröffentlicht Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht

Um Bauherrinnen und Bauherren bei der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“ veröffentlicht.
Dieser erläutert die geltenden Vorschriften praxisnah und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Wichtige Fragen werden übersichtlich und verständlich beantwortet

Der Praxisleitfaden ist in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen, Architektinnen und Architekten, Verbänden und Genehmigungsbehörden entstanden und beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden?

Zusätzlich hilft ein Navigator, die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchzuführen und zu dokumentieren.

Den Praxisleitfaden kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
https://um.baden-wuerttemberg.de/pvpflicht. 
oder hier als PDF.

ELR-Schwerpunktregion

Bürgerumfrage zur Gemeindeentwicklung als Schwerpunktregion im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Die durchgeführten Bürgerumfragen (01.07.-30.09.2022) sind nun ausgewertet. In Frittlingen haben 58 Personen teilgenommen.

Kernergebnisse/ausführliches Ergebnis:
Auswertung Bürgerumfrage Frittlingen
Kernergebnisse Frittlingen

Bewerbung der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen um Anerkennung als ELR-Schwerpunktregion erfolgreich! – Vorrangige Förderung von ELR-Projekten auch in unserer Gemeinde!

Die Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaften Spaichingen sind gemeinsam als „ELR-Schwerpunktregion“ anerkannt worden. Das hat das Ministerium für Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung am 21.09.2023 vermeldet. Dies bedeutet, dass private und kommunale Projekte, die nach dem ELR-Programm förderfähig und anerkannt sind, in den Jahren 2024 – 2028 bevorzugt gefördert werden. Es haben in unserer Gemeinde schon einige Hauseigentümer Zuschussanträge für Um- und Neubauten insbesondere zur Schaffung von neuem Wohnraum, aber auch im gewerblichen Bereich gestellt. Andere haben die Absicht erklärt, in den nächsten Jahren solche Projekte angehen zu wollen. 
Mit der Teilnahme unserer Gemeinde an dieser „ELR-Schwerpunktregion“ steigen die Aussichten auf einen ELR-Zuschuss beträchtlich. Hauseigentümer und Gewerbetreibende, die Baumaßnahmen planen, sollten deshalb überlegen, ob sie diese Maßnahmen in den Jahren 2024 – 2028 durchführen können. 
Wer hierzu nähere Informationen braucht, darf sich gerne bei Herrn Hauptamtsleiter Maier (Tel. 07426/9624-15 bzw. hans-georg.maier@frittlingen.de) melden. 
 

Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt eine Förderdatenbank bereit, mit der mit bestimmten Stichwörtern oder für die Bundesländer die möglichen Förderungen aufgezeigt werden. Hier kommen Sie zur Förderdatenbank.

Weitere Zuschussprogramme oder Informationen

 

 

 

Zuschussprogramm L-Bank BW:
Für das Land Baden-Württemberg wickelt die L-Bank viele Zuschussprogramme ab. Weitere Informationen gibt es hier.

Landeswohnraumprogramm 2020/21 - Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Formulare auf dem Rathaus erhältlich

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2020/21 fördert den Bau oder Kauf von neuem Wohnraum, den Erwerb von gebrauchten Immobilien sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen Wohnraums. Bei innovativer Bauweise oder bei Kosten für barrierefreiem Wohnen gibt es eine Zusatzförderung. Eine Erhöhung der Förderung ist bei Familienzuwachs vorgesehen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgemeinschaft und damit das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung gefördert. Die Förderung erfolgt je nach Sachverhalt über zinsverbilligte Darlehen, Direktzuschüsse oder Zinsfestschreibungen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der L-Bank: www.l-bank.de. Die Formulare für die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro.

KfW-Förderung
Viele Förder- und Zuschussprogramme des Bundes werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Auch hier gibt es eine Suche nach Fördermöglichkeiten, siehe hier.