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In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
Dies gilt nur, wenn
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
Hinweise:
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde ist,
Internetbasierte Außerbetriebsetzung ab 1. Januar 2015:
Seit 1. Januar 2015 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb zu setzen,
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen:
Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen
Die Zulassungsbehörde entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).
Sievermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 5,70
Hinweis: Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug persönlich vor Ort bei einer anderen als der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde abmelden, müssen Sie eine erhöhte Gebühr zahlen.
Kfz-Zulassung
Bahnhofstraße
100
78532
Tuttlingen
Telefon: 07461 926-5100
Fax: 07461 926-5189
zulassung(@)landkreis-tuttlingen.de
Sprechzeiten:
Besuchszeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße
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Tuttlingen
Telefon: 07461/926-0
Fax: 07461/926-3087
info(@)landkreis-tuttlingen.de
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. DasVerkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.