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In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinweis:
Voraussetzungen sind:
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit.Siekönnen denAntragauchonlinestellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
keine
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft
Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße
105
76135
Karlsruhe
Telefon: 0721/825-0
Fax: 0721/825-21229
info(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Villingen-Schwenningen
Kaiserring
3
78050
Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721/9915-0
Fax: 07721/9915-120
regio.vs(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Gemeinde Frittlingen
Hauptstr.
46
78665
Frittlingen
Telefon: 07426/9624-0
Fax: 07426/9624-20
gemeinde(@)frittlingen.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat ihn am 12.04.2017 freigegeben.