Frittlingen ist eine familienfreundliche Gemeinde...
Der Gemeinderat hat umfangreiche Fördermaßnahmen für Frittlinger Familien beschlossen:
Investitionszuschuss
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2009. d. h. für Familien, deren 2. oder weiteres Kind frühestens ab 1.1.2009 geboren wurde. Die Leistung ist formlos zu beantragen. Die Richtlinien für die Festlegung des Ortskerns der STEG (Stadtentwicklung) gelten analog.
Das 3. und jedes weitere Kind im Leintal-Kinderhaus ist frei
Die Gemeinde Frittlingen übernimmt die Kosten für den Kindergartenbesuch für das 3. und jedes weitere Kind in der Familie. Diese Regelung gilt nur, wenn das Kind tatsächlich den Frittlinger Regel-Kindergarten (ab. 3. Lebensjahr) besucht und erstreckt sich max. auf den Regelbeitrag. Der formlose Antrag für jedes Kindergartenjahr kann formlos beim Bürgermeisteramt Frittlingen gestellt werden. Der Beitrag wird verrechnet, d. h. es erfolgt keine Auszahlung an die Eltern.
Zuschuss zu den Kosten für qualifizierten Musikschulunterricht
Die Gemeinde zahlt zu den Kosten für qualifizierten Musikunterricht (staatl. anerkannte Musikschullehrer) einen Betrag von 5 €/Monat. Wenn das Kind zusätzlich Mitglied im Frittlinger Musikverein oder im Frittlinger Gesangverein ist, erhöht sich der Zuschuss auf 8 €/Monat. Der Antrag für das abgelaufene Kalenderjahr ist bis spätestens 31.3. des Folgejahres zu stellen. Dieser muss von der Musikschule/ vom Musiklehrer bestätigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im "Frittlinger Blättle".
Zuschuss zu den Kosten für Schullandheim-Aufenthalte
Die Gemeinde zahlt einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € zu den Kosten für Schullandheim-Aufenthalte. Allerdings gilt dies nur für Aufenthalte in der näheren Umgebung (max. 700 km). Fahrten nach London usw. werden nicht gefördert. Dabei soll auch den Schulen ein Signal gegeben werden, dass durch weite Reisen Familien überdurchschnittlich belastet werden. Der formlose Antrag ist mit einem geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldeformular, Buchungsbestätigung) zu stellen.
Vermittlung von Babysittern
Die Gemeindeverwaltung übernimmt auf Anfrage die Vermittlung der bekannten örtlichen Babysitter. Bitte wenden Sie sich an Fr. Dinger.